Erwins Enkel GmbH · Viktoriastr. 45 · 65189 Wiesbaden Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden, HRB 36940 · Geschäftsführer: Patrick Lenz · USt-IdNr.: DE465237879 Website: getkudos.eu
Version 1.0 · Stand: 03.10.2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Ausschluss von Verbrauchern
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung des Software-as-a-Service-Dienstes „Kudos" („Dienst") zwischen der Erwins Enkel GmbH („Anbieter", „wir") und ihren Kunden („Kunde").
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt der Anbieter nicht. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
(4) Die Nutzung der Kudos-Software im Wege des Selbstbetriebs (Self-Hosting) ist nicht Gegenstand dieser AGB. Hierfür gelten ausschließlich die Business Source License 1.1 (BUSL-1.1; Datei „LICENSE" im Quellcode) und, für den produktiven Einsatz, ein gesondert abzuschließender kommerzieller Lizenzvertrag.
§ 2 Begriffe
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
- Mandant: die logisch getrennte Instanz des Dienstes, die dem Kunden zugeordnet ist.
- Mitglied: ein im Mandanten angelegtes Nutzerkonto einer natürlichen Person, die der Kunde zur Nutzung des Dienstes berechtigt (insbesondere Mitarbeitende des Kunden).
- Aktives Mitglied: jedes Mitglied, dessen Nutzerkonto nicht deaktiviert ist.
- Administrator: ein Mitglied mit Verwaltungsrechten für den Mandanten.
- Kontakte: Ansprechpartner der Kunden des Kunden, die über Links in Benachrichtigungen des Drittsystems Bewertungen abgeben können. Kontakte sind keine Mitglieder.
- Kundendaten: alle Daten, die der Kunde, seine Mitglieder oder Kontakte in den Dienst einbringen oder die der Dienst aus Drittsystemen des Kunden abruft.
- Drittsysteme: Systeme Dritter, mit denen der Dienst verbunden wird, insbesondere die PSA-Software Autotask (Kaseya) und der Identity Provider des Kunden.
- Kundenportal: der Verwaltungs- und Abrechnungsbereich des Dienstes.
- Leistungsbeschreibung: die unter getkudos.eu/leistungsbeschreibung abrufbare Beschreibung des Dienstes in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
- Textform: Erklärung nach § 126b BGB, z. B. E-Mail.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein bindendes Angebot.
(2) Der Kunde gibt durch Abschluss der Online-Registrierung (Angabe von Firma, Name der handelnden Person und geschäftlicher E-Mail-Adresse sowie Bestätigung der Geltung dieser AGB) ein Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den ihm per E-Mail übersandten Bestätigungslink aufruft.
(3) Die registrierende Person versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein.
(4) Der Anbieter speichert die vom Kunden akzeptierte Fassung dieser AGB zusammen mit dem Zeitpunkt der Annahme. Der Kunde kann diese AGB vor und nach Vertragsschluss im Kundenportal und unter getkudos.eu/agb abrufen, speichern und ausdrucken.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen, insbesondere wenn begründete Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen.
§ 4 Kostenlose Testphase
(1) Nach Vertragsschluss kann der Kunde den Dienst 7 Tage lang kostenlos testen („Testphase"). Bei der Registrierung sind keine Zahlungsdaten erforderlich.
(2) Hinterlegt der Kunde bis zum Ende der Testphase eine gültige Zahlungsart, setzt sich der Vertrag als entgeltlicher Vertrag nach §§ 13 ff. fort. Hinterlegt er keine Zahlungsart, wird der Zugang mit Ablauf der Testphase gesperrt (§ 15 Abs. 1); Administratoren erreichen dann nur noch das Kundenportal. Hinterlegt der Kunde auch innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Testphase keine Zahlungsart, endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. § 18 gilt entsprechend.
(3) Während der Testphase haftet der Anbieter abweichend von § 22 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Eine Verfügbarkeit nach § 7 ist während der Testphase nicht geschuldet.
(4) Jeder Kunde kann die Testphase nur einmal in Anspruch nehmen.
§ 5 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst für die Vertragsdauer über das Internet zur Nutzung bereit. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung. Der Dienst umfasst nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung insbesondere:
- a) die Erhebung von Kundenzufriedenheitsbewertungen durch Kontakte über Links in Benachrichtigungen des Drittsystems, die Prüfung der Bewertung über die Schnittstelle des Drittsystems und – soweit der Kunde dies konfiguriert – das Zurückschreiben von Notizen oder benutzerdefinierten Feldern in das Drittsystem;
- b) Funktionen zur Anerkennung von Mitgliedern (Badges), ein Punktesystem sowie einen vom Kunden gepflegten Prämienkatalog mit Einlösungsfunktion;
- c) Auswertungen, PDF-Export und eine Dashboard-Ansicht;
- d) programmatische Schnittstellen (API-Tokens) und eine MCP-Schnittstelle zur Anbindung von KI-Anwendungen des Kunden;
- e) die Anmeldung von Mitgliedern über den Identity Provider des Kunden (OpenID Connect).
(2) Übergabepunkt für die Leistungen des Anbieters ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Datenverbindung zwischen Kunde, Mitgliedern oder Kontakten und dem Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(3) Drittsysteme. Die Funktionen nach Abs. 1 lit. a setzen voraus, dass der Kunde über eine eigene, gültige Autotask-Lizenz und einen API-Zugang verfügt und dem Anbieter die erforderlichen Zugangsdaten bereitstellt. Verfügbarkeit, Ratenbegrenzungen, Funktionsumfang und Änderungen der Schnittstellen von Drittsystemen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Der Anbieter schuldet die Funktionen nach Abs. 1 lit. a nur, soweit die Schnittstellen der Drittsysteme verfügbar sind und in der bei Vertragsschluss dokumentierten Weise funktionieren. Ändert der Hersteller eines Drittsystems seine Schnittstelle, wird der Anbieter den Dienst innerhalb angemessener Frist anpassen, soweit ihm dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Ist eine Anpassung nicht möglich oder unzumutbar, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich; beide Parteien können den Vertrag dann außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für den Zeitraum nach Vertragsende werden anteilig erstattet.
(4) Prämien. Der Anbieter stellt ausschließlich die Software zur Verwaltung von Punkten, Prämienkatalog und Einlösungen bereit. Die Prämien selbst gewährt und liefert allein der Kunde außerhalb des Dienstes. Punkte stellen keinen Geldwert dar, begründen keine Ansprüche gegen den Anbieter und sind nicht gegen Geld beim Anbieter einlösbar. Zwischen dem Anbieter und den Mitgliedern entsteht durch die Punkte- und Prämienfunktion kein Vertragsverhältnis.
(5) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen. Er bleibt für deren Leistungen wie für eigene verantwortlich. Für Subunternehmer, die personenbezogene Daten verarbeiten, gelten ergänzend die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 19).
(6) Der Anbieter erstellt regelmäßig Datensicherungen der Kundendaten nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
§ 6 Weiterentwicklung und Leistungsänderungen
(1) Der Anbieter entwickelt den Dienst laufend weiter und darf ihn ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind insbesondere Änderungen, die
- a) aufgrund geänderter gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen oder gerichtlicher Entscheidungen erforderlich sind,
- b) der Anpassung an Änderungen von Drittsystemen dienen,
- c) der IT-Sicherheit dienen oder
- d) neue Funktionen hinzufügen oder bestehende Funktionen ohne wesentliche Einschränkung ihrer Nutzbarkeit ersetzen.
(2) Schränkt eine Änderung wesentliche Funktionen des Dienstes nicht nur unerheblich ein, kündigt der Anbieter sie mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall abweichend von § 17 Abs. 2 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Ändert der Anbieter die Leistung wegen zwingender Sicherheitsgründe oder gesetzlicher Vorgaben kurzfristig, erfolgt die Information unverzüglich nachträglich.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter stellt den Dienst am Übergabepunkt mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Kalendermonat bereit.
(2) Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben folgende Zeiten unberücksichtigt:
- a) geplante Wartungsarbeiten, die der Anbieter mindestens 3 Werktage im Voraus ankündigt und die nach Möglichkeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ) oder am Wochenende stattfinden, bis zu insgesamt 4 Stunden je Kalendermonat;
- b) Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Drittsystemen (insbesondere der Autotask-Schnittstelle und des Identity Providers des Kunden) sowie des Internets außerhalb des Übergabepunkts;
- c) Sperrungen nach § 12 oder § 15, soweit diese berechtigt sind;
- d) Ereignisse höherer Gewalt (§ 23).
(3) Störungen von Subunternehmern des Anbieters (z. B. Rechenzentrumsbetreiber) gelten nicht als Ausnahme nach Abs. 2, sondern sind dem Anbieter zuzurechnen.
(4) Notfallwartungen zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken darf der Anbieter jederzeit durchführen; Abs. 2 lit. a gilt hierfür nicht.
§ 8 Support
Der Anbieter leistet Support per E-Mail an support@getkudos.eu an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hessen) zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Zeiten. Reaktionszeiten sind nur geschuldet, soweit sie in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich zugesagt sind.
§ 9 Support-Zugriff auf den Mandanten
(1) Der Anbieter greift auf Kundendaten im Mandanten zu Support-Zwecken nur zu, wenn ein Administrator des Kunden den Zugriff im Dienst ausdrücklich und zeitlich befristet freigegeben hat. Jeder Zugriff wird protokolliert; die Protokolle stehen dem Kunden im Mandanten zur Verfügung.
(2) Unberührt bleiben Zugriffe, die zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken, zur Behebung schwerwiegender Störungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zwingend erforderlich sind; diese werden ebenfalls protokolliert und dem Kunden unverzüglich mitgeteilt, soweit gesetzlich zulässig. Näheres regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Dienst für eigene geschäftliche Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen und durch seine Mitglieder nutzen zu lassen. Kontakte dürfen die Bewertungsfunktion nutzen. Eine Überlassung von Software zur Installation oder von Quellcode erfolgt nicht.
(2) Der Kunde darf den Dienst nicht
- a) Dritten außerhalb der nach Abs. 1 Berechtigten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellen, insbesondere nicht weitervermieten;
- b) über die in der Leistungsbeschreibung genannten Ratenbegrenzungen hinaus automatisiert abfragen oder Sicherheitsmechanismen umgehen;
- c) dekompilieren, disassemblieren oder in anderer Weise zurückentwickeln, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist;
- d) zur Speicherung oder Übermittlung rechtswidriger Inhalte nutzen.
(3) Alle Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter die Rechte an Kundendaten ein, die zur Erbringung des Dienstes erforderlich sind. Der Anbieter darf technische Betriebs- und Nutzungsmetriken (z. B. Anzahl von Anfragen, Fehlerraten, Nutzung einzelner Funktionen), die keine Kundendaten enthalten, zum Betrieb und zur Verbesserung des Dienstes auswerten.
(4) Überlässt der Kunde dem Anbieter Anregungen oder Verbesserungsvorschläge, darf der Anbieter diese unentgeltlich und ohne Beschränkung für die Weiterentwicklung des Dienstes verwenden.
§ 11 Pflichten des Kunden
(1) Zugang und Identity Provider. Der Kunde ist für die Konfiguration und Sicherheit seines Identity Providers, die Verwaltung der Mitglieder und Administratoren sowie für die Vertraulichkeit von Zugangsdaten verantwortlich. Er deaktiviert Mitglieder, die nicht mehr zur Nutzung berechtigt sind, unverzüglich. Bei Verdacht eines Missbrauchs informiert er den Anbieter unverzüglich.
(2) API-Tokens und KI-Anwendungen. Der Kunde ist für alle API-Tokens seines Mandanten und für alle über die API oder die MCP-Schnittstelle angebundenen Anwendungen, insbesondere KI-Anwendungen Dritter, verantwortlich. Werden Kundendaten über diese Schnittstellen an Anwendungen oder Anbieter Dritter übermittelt, geschieht dies auf Veranlassung und in der Verantwortung des Kunden; solche Dritten sind keine Subunternehmer oder Unterauftragsverarbeiter des Anbieters. Der Kunde sorgt dafür, dass Tokens nur mit den erforderlichen Berechtigungen erstellt und nicht mehr benötigte Tokens widerrufen werden.
(3) Drittsysteme. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Anbindung des Dienstes an seine Drittsysteme nach deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen berechtigt ist, und richtet für den Dienst einen API-Benutzer mit den erforderlichen, möglichst geringen Berechtigungen ein.
(4) Datenschutz und Mitbestimmung. Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO insbesondere dafür verantwortlich,
- a) dass für die Einholung und Verarbeitung von Bewertungen seiner Kontakte eine Rechtsgrundlage besteht und die Kontakte nach Art. 13, 14 DSGVO informiert werden;
- b) dass seine Mitglieder über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden;
- c) dass vor Einführung und Nutzung des Dienstes etwaige Beteiligungsrechte seines Betriebsrats, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, gewahrt sind. Der Dienst bietet hierfür Einstellungen zur Sichtbarkeit von Bewertungen und Anerkennungen; deren Konfiguration obliegt dem Kunden.
(5) Prämien. Der Kunde ist allein für die Gewährung und Lieferung von Prämien sowie für deren steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung verantwortlich.
(6) Inhalte. Der Kunde ist für die von ihm und seinen Mitgliedern eingestellten Inhalte (z. B. Texte zu Anerkennungen, Prämienbeschreibungen) verantwortlich und stellt sicher, dass diese nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.
(7) Mängelanzeige. Der Kunde zeigt Mängel und Störungen unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an.
(8) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Pflichten aus diesem § 11 beruhen.
§ 12 Sperrung bei Missbrauch oder Sicherheitsrisiken
(1) Der Anbieter darf einzelne Nutzerkonten, API-Tokens, Schnittstellen oder – wenn mildere Mittel nicht ausreichen – den Mandanten vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn
- a) konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung bestehen, die die Rechte des Anbieters oder Dritter erheblich beeinträchtigt, oder
- b) dies zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die Sicherheit oder Integrität des Dienstes, anderer Mandanten oder von Daten erforderlich ist (z. B. kompromittierte Zugangsdaten oder Tokens).
(2) Der Anbieter wählt die mildeste geeignete Maßnahme, informiert den Kunden unverzüglich unter Angabe des Grundes in Textform und hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist. Ist eine vorherige Information ohne Gefährdung des Sperrzwecks möglich, erfolgt sie vor der Sperrung.
(3) Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 13 Entgelte
(1) Das Entgelt beträgt 1,00 EUR netto je aktivem Mitglied und Abrechnungsmonat, mindestens jedoch für ein aktives Mitglied. Abrechnungsmonat ist der Zeitraum von einem Monat ab dem Ende der Testphase bzw. ab dem jeweiligen monatlichen Abrechnungsstichtag.
(2) Grundlage der Abrechnung ist die Zahl der aktiven Mitglieder zu Beginn des Abrechnungsmonats. Die Zählung erfolgt automatisch durch den Dienst; der Kunde kann die aktuelle Zahl jederzeit im Kundenportal einsehen.
(3) Erhöht sich die Zahl der aktiven Mitglieder während eines Abrechnungsmonats, wird das Entgelt für die zusätzlichen Mitglieder zeitanteilig für den Rest des Abrechnungsmonats nachberechnet. Verringert sich die Zahl, erfolgt keine Gutschrift für den laufenden Abrechnungsmonat; die geringere Zahl wird ab dem nächsten Abrechnungsmonat berücksichtigt.
(4) Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hat der Kunde seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und eine gültige USt-IdNr. angegeben, erfolgt die Abrechnung ohne deutsche Umsatzsteuer; die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Reverse-Charge-Verfahren). Der Kunde hält seine USt-IdNr. aktuell. Ist die angegebene USt-IdNr. ungültig, ist der Anbieter berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzuberechnen.
§ 14 Zahlung und Rechnungen
(1) Die Entgelte sind monatlich im Voraus zu Beginn jedes Abrechnungsmonats fällig. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., Irland („Stripe"). Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen von Stripe gelten, auf die im Bezahlvorgang hingewiesen wird.
(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen ausschließlich elektronisch über Stripe übermittelt und im Kundenportal bereitgestellt werden.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Kosten aus Rücklastschriften bzw. Rückbelastungen (Chargebacks), die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde in tatsächlich angefallener Höhe.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln.
§ 15 Sperrung bei fehlender Zahlung
(1) Liegt zum Ende der Testphase keine gültige Zahlungsart vor oder ist eine fällige Zahlung nach Durchlaufen der automatischen Zahlungswiederholungen endgültig gescheitert, sperrt der Anbieter den Zugang zum Dienst. Im Fall des endgültigen Scheiterns einer Zahlung kündigt der Anbieter die Sperrung zuvor per E-Mail an die Administratoren mit einer Frist von mindestens 7 Tagen an.
(2) Während der Sperrung funktionieren Bewertungslinks, Dashboards und Schnittstellen nicht. Administratoren können weiterhin das Kundenportal zur Abrechnung aufrufen und Kundendaten exportieren.
(3) Nach Eingang der ausstehenden Zahlung hebt der Anbieter die Sperrung automatisch auf.
(4) Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der bis zur Sperrung entstandenen Entgelte bleibt unberührt. Für die Dauer einer Sperrung wegen fehlender Zahlung entstehen keine weiteren Entgelte. Dauert die Sperrung länger als 30 Tage, kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
§ 16 Preisänderungen
(1) Der Anbieter kann die Entgelte mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt Preisänderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit.
(2) Der Kunde kann den Vertrag im Fall einer Preiserhöhung abweichend von § 17 Abs. 2 zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen. Kündigt er nicht, gelten ab diesem Zeitpunkt die neuen Entgelte. Auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer unterlassenen Kündigung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, und zwar über die Kündigungsfunktion im Kundenportal oder in Textform.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform kündigen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde den Dienst trotz Abmahnung in erheblicher Weise vertragswidrig nutzt.
(5) Bei Beendigung des Vertrags werden im Voraus gezahlte Entgelte für den Zeitraum nach Vertragsende nur erstattet, wenn der Vertrag aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund oder nach § 5 Abs. 3 außerordentlich beendet wird.
§ 18 Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung nach Vertragsende
(1) Der Kunde kann die exportierbaren Kundendaten während der gesamten Vertragslaufzeit selbst über die Export-Funktionen des Dienstes in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format abrufen. Die exportierbaren Datenkategorien sowie die vom Export ausgenommenen, für den internen Betrieb des Dienstes spezifischen Datenkategorien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
(2) Übergangszeitraum. Der Kunde kann bis zum Vertragsende in Textform verlangen, dass der Dienst für einen Übergangszeitraum von bis zu 30 Kalendertagen nach Vertragsende fortgeführt wird, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur zu vollziehen. Während des Übergangszeitraums erbringt der Anbieter den Dienst zu den bisherigen Bedingungen und Entgelten (zeitanteilig berechnet), unterstützt den Kunden und von ihm benannte Dritte angemessen beim Wechsel, informiert über ihm bekannte Risiken für die Kontinuität des Dienstes und gewährleistet ein hohes Sicherheitsniveau der Daten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum durch Mitteilung in Textform vorzeitig beenden.
(3) Abrufzeitraum. Nach Vertragsende bzw. nach Ablauf eines Übergangszeitraums kann der Kunde die exportierbaren Kundendaten für weitere 30 Kalendertage über das Kundenportal kostenfrei abrufen („Abrufzeitraum"). Der übrige Dienst steht in dieser Zeit nicht mehr zur Verfügung.
(4) Löschung. Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter sämtliche Kundendaten des Mandanten vollständig und endgültig. Daten in Datensicherungen werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus, spätestens 30 Tage nach Ablauf des Abrufzeitraums, gelöscht. Der Kunde kann jederzeit eine frühere Löschung verlangen. Auf Verlangen bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform. Ausgenommen sind Daten, die der Anbieter aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten speichern muss, insbesondere Abrechnungsdaten; diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.
(5) Für den Wechsel und den Datenexport erhebt der Anbieter keine Wechselentgelte.
(6) Endet der Vertrag nach § 4 Abs. 2 ohne entgeltliche Phase, gelten Abs. 3 und 4 entsprechend; Abs. 2 findet keine Anwendung.
§ 19 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen des Dienstes personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Hierfür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO („AVV"), der unter getkudos.eu/avv abrufbar ist und mit Abschluss dieses Vertrags vereinbart wird. Bei Widersprüchen geht der AVV in datenschutzrechtlichen Fragen diesen AGB vor.
(2) Der Anbieter setzt ausschließlich Unterauftragsverarbeiter mit Sitz und Verarbeitungsort im Europäischen Wirtschaftsraum ein. Einzelheiten regelt der AVV.
(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten als eigener Verantwortlicher verarbeitet (z. B. Vertrags- und Abrechnungsdaten), informiert er hierüber in seinem Datenschutzhinweis unter getkudos.eu/datenschutz.
§ 20 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Vertraulich sind insbesondere Kundendaten sowie als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder unabhängig entwickelt wurden, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
(3) Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für 3 Jahre fort.
§ 21 Mängelrechte
(1) Für Mängel des Dienstes gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) mit den folgenden Maßgaben.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Das Recht des Kunden zur Minderung bleibt unberührt. Ein Recht des Kunden zur Selbstbeseitigung von Mängeln (§ 536a Abs. 2 BGB) besteht nicht.
(4) Ein Mangel liegt nicht vor, soweit die Beeinträchtigung auf Drittsystemen im Sinne von § 5 Abs. 3, auf einer vom Kunden zu vertretenden Konfiguration oder auf einer Nutzung entgegen der Leistungsbeschreibung beruht.
§ 22 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
- d) bei arglistig verschwiegenen Mängeln und
- e) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, etwa die Bereitstellung des Dienstes in vertragsgemäßem Zustand und der Schutz der Kundendaten.
(3) Im Fall des Abs. 2 ist die Haftung je Schadensfall auf den höheren Betrag von zwölf Monatsentgelten oder 10.000 EUR und für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres insgesamt auf den höheren Betrag von zwölf Monatsentgelten oder 25.000 EUR begrenzt. Monatsentgelt ist das Entgelt des letzten vollen Abrechnungsmonats vor dem Schadensereignis.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Abs. 2 bis 4 nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung nach § 5 Abs. 6 erforderlich ist; dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Datensicherung pflichtwidrig unterlassen hat.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Die Haftung im Verhältnis zu betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt; die Haftungsverteilung im Innenverhältnis regelt ergänzend der AVV.
§ 23 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und deren Folgen sie auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnte, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemie, behördliche Anordnungen, großflächige Störungen öffentlicher Netze sowie Arbeitskämpfe bei Dritten.
(2) Störungen bei Subunternehmern des Anbieters gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn sie bei diesen selbst auf einem Ereignis nach Abs. 1 beruhen.
(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen. Zahlungspflichten des Kunden entfallen für die Dauer, in der der Dienst nicht erbracht wird.
§ 24 Referenznennung
(1) Der Anbieter nennt Firma und Logo des Kunden als Referenz auf seiner Website und in Vertriebsunterlagen nur, wenn der Kunde hierin gesondert eingewilligt hat (z. B. durch Ankreuzen bei der Registrierung oder im Kundenportal). Weitergehende Angaben, insbesondere Zitate oder Fallstudien, bedürfen einer weiteren Zustimmung.
(2) Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen im Kundenportal oder in Textform widerrufen. Der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen aus seinen digitalen Medien und verwendet sie in neuen Unterlagen nicht mehr.
§ 25 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere wegen Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, zur Schließung von Regelungslücken, wegen neuer Funktionen des Dienstes oder zur Verbesserung der Sicherheit. Leistungsänderungen richten sich nach § 6, Preisänderungen nach § 16.
(2) Der Anbieter teilt die geänderten AGB dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und hebt die Änderungen hervor. Die geänderten AGB werden wirksam, wenn ein Administrator ihnen im Kundenportal zustimmt. Bis zur Zustimmung gelten die bisherigen AGB fort.
(3) Stimmt der Kunde nicht bis zum angekündigten Wirksamwerden zu, kann der Anbieter den Vertrag abweichend von § 17 Abs. 3 mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen.
§ 26 Übertragung des Vertrags
(1) Der Anbieter darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) oder auf einen Erwerber des Geschäftsbetriebs „Kudos" übertragen. Er teilt dies dem Kunden mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 27 Schlussbestimmungen
(1) Rangfolge. Bei Widersprüchen gelten in folgender Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen, der AVV (für datenschutzrechtliche Fragen), die Leistungsbeschreibung, diese AGB.
(2) Form. Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht in diesen AGB die Abgabe über das Kundenportal vorgesehen ist.
(3) Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(4) Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Wiesbaden. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(5) Sprache. Diese AGB sind in deutscher Sprache verbindlich. Eine englische Übersetzung dient nur der Information; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
(6) Teilunwirksamkeit. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Anlagen (separat): Leistungsbeschreibung (inkl. Liste exportierbarer und ausgenommener Datenkategorien) · Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) · Preisübersicht · Datenschutzhinweis (zur Information)